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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mit folgenden Vereinbarungen verpflichten sich beide Vertragspartner, Künstler und Veranstalter; die Voraussetzungen zur Durchführung einer erfolgreichen Veranstaltung zu schaffen.


§ 1 Geltung der Bedingungen

Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Shows, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


§ 2 Vertragsschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote - auch bezüglich der Preisangaben - sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Künstler die Vereinbarung schrifllich, per EMail, Whatts App, Sms, Facebook oder ähnlichem bestätigt hat.


§ 3 Gage

Die Bezahlung erfolgt nach Absprache entweder in Bar auf der Veranstaltung oder spätestens 7 Tage nach dem Veranstaltungstermin per Überweisung. Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird von den beteiligten Künstlern selbst versteuert. Der Veranstalter ist nicht berechtigt irgendwelche Änderungen vorzunehmen.


§ 4 Gema / Anmeldungen/ KSK Abgabe

Die GEMA-Rechte sowie die Künstlersozialabgabe müssen bei öffentlichen Veranstaltungen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.

Für behördenpflichtige Anmeldungen und Sicherheitsaspekte sorgt der Veranstalter und trägt die volle Verantwortung.


§ 5 Vertragliche Leistungen

Der Künstler ist in der Gestaltung seines Programms frei. Art und Charakter der Darbietung sind dem Veranstalter bekannt. Der Veranstalter gewährleistet einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung und sichert die erforderlichen Arbeitsbedingungen für die Durchführung der Show zu. Andernfalls ist der Künstler nicht verpflichtet die Veranstaltung durch zu führen. Es sollte eine Musikanlage zur Verfügung stehen die CD`s oder USB abspielen kann die mit dem PC angefertigt wurden.Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten wie z.B. Name, PLZ, Ort, Zeit, Telefonnummer (Kontakttelefon für den Abend) usw. Im Falle einer Buchung über Dritte wird der Veranstalter über meine allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert.
 

§ 6 Sicherheit

Für die Feuershows benötige ich eine freie Fläche von mindestens 4×4 Metern. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Fläche den nötigen Abstand von mindestens 3 Metern zum Publikumsbereich aufweist. Der Veranstalter ist für die Absperrung der Auftrittsfläche vor, während und nach der Show zuständig. Der Künstler haftet nicht für Schäden, die entstehen können, wenn Zuschauer während der Darbietung die "Bühne" betreten.  Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser. Sprinkleranlagen sowie Alarmanlagen sollten ausgeschaltet werden. Sollten durch Alarm oder Sprinkler Kosten entstehen übernimmt diese der Veranstalter. Der Künstler übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden.


§ 7 Versorgung

Der Veranstalter sorgt dafür, dass der Künstler mit Getränken und evtl. mit Essen versorgt ist. Mindestens zwei Flaschen stilles Wasser sind hierbei ausreichend. Der Veranstalter stellt einen Raum zum Umziehen und Waschen mit Spiegel zur Verfügung.


§ 8 Stornierung

Bei Ausfall der Show durch Unwetter oder Absage von Seiten des Veranstalters, greifen folgende Regelungen:

a) bei vorheriger Absage, ab 14 Tage vor Veranstaltungstermin, ohne Anreise werden 25% der vereinbarten Gage berechnet, ab 7 Tage vor Veranstaltungstermin ohne Anreise werden 50% der vereinbarten Gage berechnet.

b) bei Absage mit erfolgter Anreise werden 75% der Gage plus Fahrtkosten berechnet.

c) bei Absage durch die Künstlerin werden keine finanziellen Forderungen erhoben und der Vertragspartner darf ohne Einschränkungen von Seiten der Künstlerin einen Ersatz für das Projekt hinzuziehen.

d) bei Ausfall durch Unwetter bietet der Künstler eine Indoor- Show (LED, Kontorsion) an.

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